Einstieg und Neuigkeiten in eigener Sache

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
zum Jahreswechsel möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2026 geben. Zudem informieren wir Sie über personelle Entwicklungen in unserer Kanzlei und über die wesentlichen Fristen im kommenden Jahr. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2025.

Gleichzeitig wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie erholsame Feiertage. Möge das neue Jahr für Sie Gesundheit, Zuversicht und viele positive Momente bereithalten.

 

Wir freuen uns, zwei neue Kolleginnen begrüßen zu dürfen: Magali Wetzel unterstützt unser Team in der Finanz- und Lohnbuchhaltung und Nicole Dreher ist zuständig für Kanzleistrategie, Digitalisierung und interne Qualitätsstandards. Zugleich verabschieden wir uns zum Jahresende von Frau Susanne Fink, die unsere Kanzlei zum 31. Dezember 2025 verlässt. Wir danken ihr für die Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Telefonische Sprechzeiten!
Mit der stetig wachsenden Zahl unserer Mandanten nimmt auch das telefonische Aufkommen weiter zu. Dadurch sinkt die Produktivität und das Stresslevel steigt, da wir uns immer wieder neu in Themen hineindenken müssen. Um eine reibungslose und strukturierte Bearbeitung zu gewährleisten, haben wir feste telefonische Sprechzeiten eingeführt:

Vormittags:
📞 Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr

Nachmittags:
📞 Montag bis Donnerstag, 13:30 bis 15:00 Uhr

In dringenden Notfällen haben Sie nach der Bandansage die Möglichkeit, eine Ziffer zu drücken. Sie werden dann direkt mit uns verbunden – wir sind selbstverständlich weiterhin im Büro.

Steuerlich relevante Informationen zum Jahresende
Die neue E-Rechnung ab dem 01.01.2025 - Aktueller Stand

In den vergangenen Monaten zeigen sich aus der betrieblichen Praxis – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße – sehr ähnliche Rückmeldungen zur Einführung der E-Rechnung. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen berichten, dass weniger die technische Umstellung selbst, sondern vielmehr die organisatorischen Auswirkungen auf interne Abläufe herausfordernd sind. Typische Erfahrungen sind u. a.: Die meisten Programme unterstützen das Format inzwischen, doch Einrichtung, Testläufe und die Abstimmung mit Lieferanten und Kunden benötigen deutlich mehr Zeit als ursprünglich angenommen. Häufig treten anfangs Fehlermeldungen aufgrund unvollständiger Pflichtfelder, fehlerhafter Stammdaten oder uneinheitlicher Übermittlungswege auf. Zudem zeigt sich, dass selbst bei kompatibler Software die interne Rechnungsprüfung, Freigabe und Archivierung neu gedacht werden müssen. Positiv berichten viele Unternehmen, die früh gestartet sind, dass nach der Einführungsphase weniger Medienbrüche, schnellere Freigaben und weniger Rückfragen auftreten.

Vor diesem Hintergrund möchten wir darauf hinweisen, dass die allgemeine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1.1.2028 näher rückt. Auch wenn Sie aktuell noch Übergangsregelungen nutzen können, empfehlen wir, sich im Laufe des nächsten Jahres aktiv mit der Umstellung zu beschäftigen. Die Erfahrung zeigt: Wer erst Ende 2027 mit der Implementierung beginnt, gerät schnell unter Zeitdruck – insbesondere weil Abstimmungen mit Softwareanbietern, Schnittstellen, Branchenlösungen und Geschäftspartnern nicht beliebig beschleunigt werden können. Wir unterstützen Sie gerne dabei, rechtzeitig die passenden Schritte einzuleiten und die E-Rechnung ohne operative Hektik in Ihre Geschäftsabläufe einzubinden.

 

Relevant ab dem 01.01.2025: Beginn der Empfangsverpflichtung

Im BB2B-Bereich: Betrifft nur Abrechnungen unter Unternehmen

Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung

Ab dem 1.1.2027: Unternehmen mit Umsatz > TEUR 800 sind verpflichtet, E-Rechnungen an andere Unternehme zu schreiben

Ab dem 1.1.2028: Alle Leistungen zwischen Unternehmer, die nicht Kleinbetragsrechnungen bis EUR 250 sind, müssen als E-Rechnung abgerechnet werden

Nur wer seine Rechnungen nicht bezahlt, bleibt im Gedächtnis.

Oscar Wilde
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