Die E-Rechnung kommt.
Sind Sie vorbereitet?
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten können, eine einfache PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht. Spätestens ab dem 01.01.2028 müssen Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich als E‑Rechnung ausgestellt werden. Sagen Sie uns kurz, wo Sie stehen, direkt hier, ohne Ausdrucken, Scannen oder Rückumschlag.
Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E‑Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können.
Erste Ausstellungspflicht
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen dann E‑Rechnungen ausstellen. Die erste Übergangsfrist endet also schon Ende 2026.
Ausstellungspflicht für alle
Dann müssen alle Unternehmen Rechnungen an Unternehmen als E‑Rechnung ausstellen, auch unter 800.000 € Umsatz.
Drei Schritte, keine Medienbrüche
Status wählen
Ein Klick genügt. Sie werden automatisch zu den passenden Fragen geführt.
Angaben ergänzen
Direkt hier auf der Seite, kein Ausdrucken, kein Scannen, kein Rückumschlag.
Absenden, wir übernehmen
Wir hinterlegen Ihre Angaben in unserem System und melden uns, falls etwas offen ist.
Die drei häufigsten Missverständnisse
„Eine PDF reicht doch.“
Leider nein: Eine gewöhnliche PDF-Datei ist keine E‑Rechnung im gesetzlichen Sinne. E‑Rechnungen sind strukturierte Datensätze (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
„Im Postfach ist sie doch gespeichert.“
E‑Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden: mindestens zehn Jahre maschinell lesbar und unveränderbar. Das E‑Mail-Postfach oder ein Ausdruck genügt dafür nicht.
„Das hat noch Zeit.“
Ohne korrekte Archivierung kann der Vorsteuerabzug versagt werden, spätestens bei einer Betriebsprüfung wird es unangenehm. Früh vorbereitet ist entspannt vorbereitet.