Rundschreiben Jahresende 2024

Einstieg und Neuigkeiten in eigener Sache

Im August dieses Jahres haben wir uns dazu entschlossen, die bisher im Rechtskleid einer Einzelpraxis bzw. Einzelunternehmens geführte Steuerberatungskanzlei in eine neu gegründete GmbH einzubringen. Wir firmieren nunmehr unter ‘OE Steuerberatungsgesellschaft mbH’

Seit dem 1.7.2024 haben wir weitere personelle Unterstützung von unserer Frau Irina Roppel erhalten. Frau Roppel bereichert mit ihrer langjährigen Berufserfahrung unser Team. Wir sind froh, dass wir uns personell erweitern konnten, um den gestiegenen Beratungsbedarf weiterhin aufrecht zu erhalten. Wir sind nun mittlerweile mit einem halben Dutzend klugen Köpfen in Iffezheim für Sie am Start.

Eine weitere, glückliche Erweiterung gab es bei der räumlichen Situation. Zusätzlich zu den Räumen im Obergeschoss der Schillerstraße in Iffezheim können wir nun auch in den Praxisräumen im Erdgeschoss unserer Arbeit nachgehen. Nach den gängigen Hürden, welche so ein Umzug bzw. Erweiterung mit sich bringt, können wir nunmehr wieder aus den vollen Schöpfen und sehen uns für das neue Jahr gerüstet.

Neue telefonische Sprechzeiten: Mit der stetig wachsenden Mandantenanzahl wird auch das telefonische Aufkommen größer. Darunter leidet die Produktivität und das Stresslevel steigt, da man sich immer wieder neu reindenken muss. Wir stellen daher die telefonischen Sprechzeiten um. Wir sind zukünftig nur noch vormittags zwischen 9:00Uhr und 12:00Uhr zu erreichen. Nachmittags von Montag bis Donnerstag von 13:30Uhr bis 15:00Uhr. In Notfällen können Sie nach der Bandansage eine Ziffer auf Ihrem Telefon drücken, Sie werden dann durchgestellt – wir sind ja hier im Büro. 

Steuerlich relevante Informationen zum Jahresende

Die neue E-Rechnung ab dem 01.01.2025

Die EU hat sich in einer Norm (statt DIN für europäische Normen: EN) dazu festgelegt, wie eine E-Rechnung auszusehen und zu übermitteln ist. Die nicht mehr vollständige Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 dazu verpflichtet, die E-Rechnung in Deutschland nach diesem Vorbild einzuführen. Im Frühjahr 2024 wurde die E-Rechnung mit dem Wachstumschancengesetz dann tatsächlich noch diese Legislaturperiode eingeführt. Erst am 15.10.2024 wurde etwas Licht in die Herausforderungen zur Umsetzung durch eine Art Anleitungsschreiben des Bundesfinanzministeriums gebracht. Die Umsetzung dann gleich zum 01.01.2025 scheint nicht nur Ihnen überhastet. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Großbetriebe zeitnah auf das neue Format umstellen. Vorweg: Die klassische PDF, wie wir sie aus Datenanhängen an Emails kennen, gilt ab dem 01.01.2025 nicht mehr als E-Rechnung.

Relevant ab dem 1.1.2025: Beginn der Empfangsverpflichtung

Im B2B-Bereich: Betrifft nur Abrechnung unter Unternehmen

Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung

Ab dem 1.1.2027: Unternehmen mit Umsatz > TEUR 800 sind verpflichtet, E-Rechnungen an andere Unternehme zu schreiben

Ab dem 1.1.2028: Alle Leistungen zwischen Unternehmer, die nicht Kleinbetragsrechnungen bis EUR 250 sind, müssen als E-Rechnung abgerechnet werden

Nur wer seine Rechnungen nicht bezahlt, bleibt im Gedächtnis.

Oscar Wilde
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