Grundsätzliches zur Steuerberatervergütungsverordnung

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert – ähnlich wie bei der Gebührenstruktur von Rechtsanwälten.
Welche Werte zugrunde zu legen sind, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Aufgabe ist das beispielsweise das Einkommen, die Einnahmen oder die festgesetzte Steuer.

Die StBVV sieht in vielen Fällen keine feste Gebühr, sondern einen Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens wählt der Steuerberater die angemessene Vergütung aus.
Hintergrund: Der Arbeitsaufwand kann auch bei identischen Einkommens- oder Umsatzgrößen sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Steuererklärung für einen Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen kann im Einzelfall deutlich komplexer sein als die eines vermögenden Privatiers. Dies bildet die StBVV über die sogenannten Zehntel ab.

Eine pauschale Festvergütung ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen oder Ihres individuellen Sachverhalts können wir daher nicht seriös anbieten – ähnlich wie ein Handwerker, der ohne Aufmaß keinen realistischen Preis nennen kann.

Um Ihnen dennoch eine erste, unverbindliche Orientierung zu ermöglichen, bieten wir eine Gebührenprognose an. Damit wir diese möglichst passend erstellen können und der Aufwand für beide Seiten gering bleibt, bitten wir Sie, den oben wiedergegebenen Fragebogen auszufüllen.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten, falls Sie unser späteres Angebot nicht annehmen möchten.

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