Oder besser: Was ist Ihnen die Steuerberatung wert?
Die Gebühren für den Steuerberater berechnen sich grundsätzlich nach dem sog. Gegenstandswert. (vergleichbar mit der Vergütung des Rechtsanwaltes)
Der Gegenstandswert ist in der Steuerberatervergütugnsverordnung (StbVV) geregelt und ist in der Regel das Einkommen, die Einnahmen oder auch die festgesetzte Steuer.
Die StbVV sieht oftmals nicht eine feste Vergütung vor. Vielmehr kann der Steuerberater die Kosten innerhalb eines Ermessensspielraum auswählen.
Der Gedanke dabei ist, dass auch je nach Komplexität des Einzelfalles die Anfertigung einer Steuererklärung für einen Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von EUR 30.000 aufwendiger sein kann, als die Steuererklärung für den wohlhabenden Privatier. Diesen Spielraum decken wir mit den sog. Zehnteln des Gebührenrahmens ab.
Eine fixe Vergütung ohne vorab die Unterlagen in Augenschein zu nehmen oder uns mit Ihren Umständen bzw. dem Ausgangssachverhalt für den Beratungsanlass zu befassen, können wir nicht anbieten. Das wäre genauso unprofessionell wie der Fliesenleger, der ohne Aufmaß einen Pauschalpreis nennt.
Wir bieten an, Ihnen ein unverbindliches Angebot als erste Orientierung zu unterbreiten. Um für beide Seiten die Zeiten und Kosten so gering wie möglich zu halten, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus. Es entstehen für Sie keine Kosten, sollte Ihnen das Angebot nicht zusagen.